Starke Demokratie - Lasst Menschen entscheiden und nicht Geld!

Momentan sind direktdemokratische Mittel wie Volksentscheide/Bürgerentscheide nur auf kommunaler und Landesebene möglich. Die wichtigsten Entscheidungen werden damit vom Volk ausgeschlossen. Wir brauchen Volksentscheide auch auf Bundesebene. Auch hier wäre eine vorhergehende Initiative und ein Volksbegehren nötig:

  • Volksinitiative: 100.000 Unterschriften für einen Gesetzesentwurf (es darf alles zum Thema gemacht werden, das auch Sache des Bundestags ist)
  • Bei erfolgreicher Initiative muss der Gesetzesentwurf im Bundestag behandelt werden. Die Initiative hat Rederecht. Danach kommt es zu einer Abstimmung. Lehnt der Bundestag den Vorschlag ab, kann ein Volksbegehren beantragt werden.
  • Bestehen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Vorschlages, kann die Bundesregierung oder ein Drittel des Bundestages das Bundesverfassungsgericht anrufen.
  • Volksbegehren: Bei einem Volksbegehren müssen innerhalb von 9 Monaten 1 Million Unterschriften gesammelt werden. Für grundgesetzändernde Volksbegehren 1,5 Millionen Unterschriften. Sobald ausreichend Unterschriften bestätigt wurden, muss es zum Volksentscheid kommen.
  • Volksentscheid: Der Entscheid muss innerhalb von 9 Monaten, frühestens allerdings nach 100 Tagen stattfinden. Der Bundestag kann auch einen Gegenentwurf mit zur Abstimmung stellen. Der Bundesrat darf zu allen Vorschlägen Stellung nehmen. An alle Haushalte geht ein Abstimmungsheft, in dem Befürworter und Gegner gleichermaßen zu Wort kommen. Zustimmungspflichtige Gesetze, die die Kompetenz der Länder betreffen, benötigen das sog. "Ländermehr", also die Mehrheit in den einzelnen Ländern. Verschiedene Volksentscheide und Wahlen sind miteinander zu bündeln.
  • Im Volksentscheid ist die absolute Mehrheit der Stimmen ausschlaggebend. Grundgesetzänderungen benötigen eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Eine Wahlbeteiligung von mindestens 50% ist für die Gültigkeit des Entscheids notwendig.
  • Änderungen des Grundgesetzes, die der Bundestag beschlossen hat, müssen zwingend vom Volk bestätigt werden. Überträgt der Bundestag Kompetenzen auf EU-Ebene, muss auch hier das Volk zustimmen. Die Änderungen treten erst in Kraft, wenn das Volk zugestimmt hat. Der Volksentscheid darf frühestens nach 100 Tagen stattfinden und auch hier ist ein ausgewogenes Abstimmungsheft mit der Wahlbenachrichtigung an alle Haushalte zu verschicken.
  • Ein Volksentscheid enthält üblicherweise einen Gesetzesvorschlag und ist damit deutlich mehr als eine einfache Ja-Nein-Frage, wie oft behauptet wird. Verkannt wird dabei ebenso, dass parlamentarische Entscheidungen letztendlich auch immer auf eine Ja-Nein-Frage hinaus laufen. Die langen Zeitspannen bei Begehren und Entscheid sorgen dafür, dass sich eine breite Diskussion und ausführliche Information um das Thema entwickeln kann. Das 3-stufige Verfahren garantiert außerdem, dass nur wirklich wichtige Fragen im Volksentscheid geklärt werden.

Die Kommunen sind die Basis der Demokratie. Politik und Staat werden vor allem in der eigenen Kommune spürbar. BürgerInnen setzen sich vor Ort ein, wenn sie etwas verändern oder gestalten möchten und beschweren sich bei den örtlichen Behörden, Stadträten und Bürgermeistern, wenn es Probleme gibt. Auch das Vertrauen in kommunale Politiker ist um ein Vielfaches größer als in überregionale Politiker, da man Stadträte und Bürgermeister oft persönlich kennt und ansprechen kann.

 

Es ist daher wichtig den Kommunen möglichst viel Handlungsspielraum zu lassen und sie auch mit den nötigen Finanzen auszustatten. Ich setze mich dafür ein, dass wir stärkere Kommunen haben, die einen größeren Anteil der Steuereinnahmen erhalten und denen nur so viele Regeln wie unbedingt nötig von oben auferlegt werden.

 

Ein interessanter Ansatz ist dabei das schwedische Modell, nachdem die Einkommensteuer grundsätzlich den Kommunen zusteht und nur bei hohen Einkommen die "Reichensteuer" an das Land abgeführt wird, um den Finanzausgleich zwischen einkommensstarken und -schwachen Kommunen zu gewährleisten. In Deutschland erhält die Kommune nur 15% der Einkommensteuer, Bund und Länder jeweils 42,5%. Überträgt man das schwedische Modell auf Deutschland, sollten Einkommenssteuern bis zum Spitzensteuersatz (derzeit bei 53.666 € Jahresbruttoeinkommen) zu 100% der Kommune zustehen. Darüber hinausgehende Einkommenssteuern teilen sich Bund und Länder zu 50% für den Finanzausgleich. Als Übergangslösung könnte man die Schwelle zunächst niedriger ansetzen, sodass die heutigen Verteilungsverhältnisse ungefähr erhalten bleiben. Im zweiten Schritt könnte man die Schwelle dann langsam anheben, um die Kommunen zu stärken.

Politik muss unabhängig von Firmeninteressen entscheiden, um sich für das Wohl der Bürger einzusetzen. Politik wird für die Menschen gemacht. Firmenspenden an Parteien (die derzeit sogar von der Steuer abgesetzt werden können), sind generell zu verbieten. Die ÖDP hat dies schon wasserdicht in ihrer Satzung verankert und nimmt keine Spenden von juristischen Personen an (dazu zählen auch alle Formen von Verbänden), die Linken lehnen zumindest grundsätzlich Großspenden von Unternehmen ab (etwas schwammig definiert mit Ausnahmen). Privatspenden und Mitgliedsbeiträge an Parteien sind auf einen Höchstbetrag von etwa 10.000€/Jahr zu deckeln, damit das Verbot nicht einfach durch sog. "Strohmänner" umgangen werden kann.

Parteiarbeit muss von vielen Personen getragen werden, damit sie auch für das Wohl vieler kämpft.

Um den Frieden auf der Welt zu sichern, müssen die Vereinten Nationen (UNO) endlich demokratisiert werden. Laut Völkerrecht ist der Einsatz von Militär nur zur Selbstverteidgung und mit ausdrücklichem Mandat der UNO erlaubt. Die UNO kann ein solches Mandat und verbindliche Resolutionen allerdings nur im Sicherheitsrat entscheiden, in dem nur 15 Länder vertreten sind, darunter die 5 ständigen Mitglieder USA, Russland, China, Großbritannien und Frankreich. Diese 5 ständigen Mitglieder, die sogenannten Vetomächte, können gegen jede Entscheidung des Sicherheitsrats ein Veto einlegen und damit die UNO blockieren, wenn sie eigene nationale Interessen durchsetzen wollen. Die anderen 10 Mitglieder des Sicherheitsrats werden auf Zeit gewählt und haben kein Vetorecht.

 

Für eine effektive Weltfriedensorganisation, was das Ziel der UNO war, muss dieser undemokratische Sicherheitsrat abgeschafft und die Entscheidungskompetenz auf die Generalversammlung übertragen werden, in der alle Länder vertreten sind und mitbestimmen können. Um der verschiedenen Größe der Länder Rechnung zu tragen, wäre eine unterschiedliche Anzahl von Stimmen je nach Einwohnerzahl des Lands denkbar. Bis wir eine Demokratisierung der UNO erreicht haben, muss sich Deutschland selbst dazu verpflichten, Einsätze der Bundeswehr im Ausland nur mit Zustimmung von zwei Dritteln der Länder in der UN-Generalversammlung zu erlauben. Das würde die UNO stärken und deren Demokratisierung voran treiben, anstatt das Völkerrecht wie jetzt zu missachten und damit die UNO zu schwächen.

Ein politisches Mandat ist unvereinbar mit Wirtschaftsinteressen und beides muss daher getrennt sein. Ein Bundestagsabgeordneter mit Nebeneinkünften aus Aufsichtsratposten (die manchmal das Gehalt als Abgeordneter übersteigen) kann nicht behaupten, dass er nach seinem Gewissen entscheidet. Folgende Maßnahmen zur Trennung von Mandat und Wirtschaft wären sinnvoll:

  • Damit bei einem Mandat nicht die vorherige Arbeit aufgegeben werden muss, sollte eine Obergrenze für Nebeneinkünfte festgelegt werden, so dass zusammen mit den Einkünften als Abgeordneter (derzeit 9.327€ brutto) ein bestimmter Betrag nicht überschritten wird, z.B. 15.000€ monatlich. Bei darüber hinausgehenden Einkünften wird die Diät entsprechend gekürzt, da dann wohl auch die Arbeit als Abgeordneter darunter leidet.
  • Redebeiträge von Politikern werden oft mit Aufwandsentschädigungen gewürdigt. Um hier der Korruption durch sehr hohe "Entschädigungen" entgegen zu wirken, muss eine erlaubte Pauschale festgelegt werden, z.B. 500€. Darüber hinausgehende Beträge dürfen nur auf gesonderten Antrag gewährt werden, bei dem die tatsächlichen Kosten geprüft werden müssen.
  • Auch ein versprochener aussichtsreicher Job nach dem Mandat kann als Korruption angesehen werden. Die oben festgelegte Einkommensgrenze für Abgeordnete muss auch nach dem Mandat für eine gewisse Sperrfrist von z.B. 4 Jahren gelten. Darüber hinaus gehende Beträge müssen als Sondersteuer abgegeben werden.

Unsere Demokratie basiert darauf, dass wir mehr als nur eine oder zwei Parteien haben. Es sollten daher alle Parteien die gleichen Chancen haben und nicht kleine Parteien immer wieder durch unnötig hohe Hürden blockiert werden. Die 5%-Hürde bei Landtags- und Bundestagswahlen widerspricht außerdem dem Gleichheitsgrundsatz der Wahl und ist damit eigentlich verfassungwidrig. Auf EU-Ebene wurde die 5%-Hürde bereits abgeschafft. Ein Bestehenbleiben der Hürde kann allerdings diskutiert werden, da sie kleinere Parteien anregt, sich zusammenzuschließen und den größtmöglichen Kompromiss zu finden. Meine Forderungen sind daher:

  • Solange die 5%-Hürde besteht, muss das Wahlsystem zu einem Alternativwahlsystem reformiert werden, bei dem durch Nummerierung festgelegt wird, welche Partei man wählt, wenn die ursprüngliche Partei an der Hürde scheitert. Die Nummerierung ist auf 2 Parteien zu begrenzen. Nach der Auswertung der ersten Prioritäten wird die 5%-Hürde angewandt. Für alle Parteien, deren Stimmen dann keine Berücksichtigung gefunden haben, wird dann die Alternativstimme ausgewertet. Alternativstimmen für bereits ausgeschiedene Parteien werden dabei nicht mehr berücksichtigt. Maßgeblich für die Parteienfinanzierung ist nur die erste Priorität. Dieses System würde sicherstellen, dass jede/r mit seiner ersten Priorität die Partei seiner Wahl wählen kann, ohne sich taktischen Überlegungen zu unterwerfen.
  • Falls das System des Bürgerparlaments funktioniert muss die 5%-Hürde für Landtags- und Bundestagswahlen auch generell in Frage gestellt werden.
  • Direktkandidaten, die für eine Partei antreten, die in ihrem Bundesland bereits genügend Unterstützungsunterschriften gesammelt hat, müssen nicht zusätzlich selbst sammeln. Es ist ausreichend, dass die Partei Unterstützung hat, wie bei den großen Parteien auch.
  • Parteien, die in einem Bundesland bei der letzten Wahl mindestens 0,5% erreicht haben, müssen in diesem Bundesland keine Unterstützungsunterschriften sammeln. Erreichen sie weniger als 0,5%, dann müssen sie für die nächste Wahl wieder sammeln. 0,5% entspricht der Grenze für die staatliche Parteienfinanzierung, mit der eine Partei offiziell anerkannt ist. Im Moment ist die Mitgliedschaft im Bundestag oder Landtag nötig, damit eine Partei keine Unterschriften mehr sammeln muss.

Die Idee des Bürgerparlaments ist zunächst eine Vision und kein offizieller Programmpunkt. Das Thema könnte aber zur Diskussion gestellt werden:

Um ein Parlament zu erhalten, in dem wirklich alle Bevölkerungsschichten fair repräsentiert sind und das von Korruption möglichst unabhängig ist, sollte ein Teil der Sitze zufällig ausgelost werden. An der Auslosung nehmen nur aufstellungsberechtigte BürgerInnen teil, die ihre Teilnahme beantragen und damit ihre Bereitschaft für die Tätigkeit signalisieren. Eine reine Auslosung ist auszuschließen, da es die Gefahr bergen würde, zu wenige erfahrene und kompetente Politiker zu haben. Die Anzahl der Sitze insgesamt sollte gleich bleiben, um die Verwaltungskosten nicht in die Höhe zu treiben. Auf Bundesebene könnte das Parlament dann folgendermaßen zusammengesetzt sein:

  • 1 zufällig geloster Sitz aus jedem Wahlkreis
  • 1 direkt gewählter Sitz aus jedem Wahlkreis (Erststimme wie bisher)
  • die restlichen Sitze (1 Sitz pro Wahlkreis im Bundesland) werden nach Verhältniswahl aufgeteilt (Zweitstimme wie bisher)
  • Reduktion von 299 Wahlkreisen auf 200 Wahlkreise (entspricht einer Vergrößerung der Wahlkreise), um insgesamt wieder auf 600 (statt 598) Sitze zu kommen

Demnach wäre das Parlament dann jeweils zu einem Drittel aus direkt gewählten KandidatInnen, ListenkandidatInnen der Landeslisten und ausgelosten BürgerInnen zusammengesetzt. Die ausgelosten BürgerInnen müssen sich nach der Wahl einer Fraktion anschließen oder eigene Fraktionen bilden. Vor einer Einführung auf Bundesebene sollte das Prinzip auf kommunaler Ebene erprobt werden. Ebenfalls denkbar wäre, nur für die Nichtwähler Sitze auszulosen. Also nur dort Sitze auszulosen, wo der Nichtwähleranteil ausreichend wäre, um 1 oder mehrere Sitze zu erlangen.

Menschen, die hier wohnen, leben, arbeiten und Steuern zahlen, haben ein Recht dazu über ihre Steuern und ihr Umfeld mitzuentscheiden. Das Wahlrecht sollte daher nicht nur an die deutsche Staatsbürgerschaft gekoppelt sein. Wer seit mindestens 4 Jahren in Deutschland mit Hauptwohnsitz lebt und mehr als 60% seiner/ihrer Einkünfte hier versteuert, sollte beantragen können, ins Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Die Möglichkeit über politische Entscheidungen mitbestimmen zu können, erhöht auch die Identifikation ausländischer Bürger*innen mit unserem Land, zeigt ihnen, dass wir sie wertschätzen, und beschleunigt damit die Integration. 

 

Auch junge Menschen ab 14 Jahren sollten die Möglichkeit haben, sich auf Antrag ins Wählerverzeichnis aufnehmen zu lassen, damit sie bereits frühzeitig über ihre Interessen mitbestimmen können. Das erhöht die Bereitschaft junger Menschen, sich politisch einzusetzen und richtet den Blick der Politik auch mehr auf die Bedürfnisse junger Menschen.


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