Das Volksbegehren "Artenvielfalt - Rettet die Bienen" wurde kürzlich vom Innenministerium zugelassen. Damit geht es in die nächste Stufe. Zwischen 31.01. und 13.02. im neuen Jahr müssen 10% der bayrischen Wahlberechtigten aufs Rathaus gehen und sich dafür eintragen. Wenn diese zweite Hürde gemeistert wird, muss das Innenministerium den Gesetzentwurf entweder akzeptieren oder in einem Volksentscheid darüber abstimmen lassen.
Das ist eine einmalige Chance in Bayern den Naturschutz auf direktdemokratischem Weg voranzutreiben! Es geht dabei aber nicht nur um Bayern. Die Entscheidung wird richtungsweisend auch für den Rest von Deutschland und vielleicht sogar für Europa sein, wenn die Politik realisiert, dass sich die Bevölkerung für dieses Thema interessiert und stark macht. Jetzt liegt es an uns. Wer mitmachen und mobilisieren will, kann sich gerne bei mir melden.
Mittlerweile hat sich auch ein lokales Aktionsbündnis in Erlangen formiert. Informationen dazu sowie zu den Eintragungsorten und -zeiten findet ihr hier.
Hintergrund und Infos zum Volksbegehren
Das Volksbegehren "Artenvielfalt" will das bayerische Naturschutzgesetz (BayNatSchG) um verschiedene Regelungen erweitern, die dem Artensterben (insbesondere der Bienen) entgegen wirken sollen. Den genauen Gesetzestext findet ihr hier. Eine stichpunktartige Zusammenfassung der Inhalte habe ich im Folgenden aufgelistet:
Die Regelungen richten sich zum einen an die Landwirte:
- keine Umwandlung von Dauergrünland
- keine Absenkung des Grundwasserstands in Nass- und Feuchtgrünland
- Feldgehölze, Hecken, Baumreihen, Natursteinmauern und andere Strukturelemente dürfen nur gegen Ersatz vom Feld beseitigt werden
- bestimmte Pflegemaßnahmen sind in Biotopen nicht erlaubt
- große Wiesen dürfen prinzipiell nicht von außen nach innen gemäht werden, da sich dabei die Insekten in der Mitte ansammeln und schließlich dem Mähwerk zum Opfer fallen
- 10% der Wiesen dürfen erst ab dem 15. Juni gemäht werden
- nach dem 15. März dürfen Wiesen nicht mehr gewalzt werden, damit die Insekten ausreichend Zeit zum brüten haben
- ab 2022: flächenhafter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Dauergrünland grundsätzlich verboten (kann auf Antrag bei wichtigem Grund genehmigt werden)
Zum anderen richten sie sich an die Politik des Freistaats Bayern:
- Ausbau des Öko-Landbaus bis 2025 auf 20% und bis 2030 auf 30% der landwirtschaftlich genutzten Fläche
- Erweiterung der Lehrpläne für die Landwirtschaft um Aspekte des Naturschutzes (z.B. Auswirkungen von Düngen und Pestiziden auf die Artenvielfalt)
- bis 2023 soll ein funktional verbundenes Biotopnetz vom mindestens 10% der Offenlandfläche Bayerns geschaffen werden, bis 2027 soll es 13% umfassen
- jährlicher Bericht zur Lage der Natur, der ökologischen Flächen und des Biotopverbunds
Und drittens werden einige allgemeine Regelungen eingeführt, die z.B. das Baurecht betreffen:
- Schutz von Gewässern (5m-Gewässerrandstreifen), Bodensenken und Alleen (von mindestens 100 m Länge) vor Bebauung
- Verbot von Himmelstrahlern und nur notwendige Beleuchtung im Außenbereich in geschützten Landschaften zur Reduzierung der Lichtverschmutzung
- Aufnahme von großen Streuobstwiesen sowie arten- und strukturreichen Dauergrünlands in die Liste der gesetzlich geschützten Biotope
- Verbot von Pestiziden in gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteilen und Biotopen außerhalb von intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen
Das Volksbegehren wird von einer Vielzahl an Organisationen unterstützt, u.a. von der ÖDP, den Grünen, dem BUND Naturschutz, dem Landesbund für Vogelschutz, der SPD und den Linken. Eine Auflistung aller Bündnispartner und mehr Informationen gibt es hier auf der Webseite des Volksbegehrens.
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